Informationen über die schrittweise Öffnung der Schule nach Pfingsten

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Liebe Eltern!

Wir haben wieder einen Brief vom Kultusministerium angefügt, der an alle Eltern adressiert ist. Sie finden ihn hier.

Nach den Pfingstferien werden neben den Viertklässlern auch die Kinder der Klassenstufen 1-3 die Schule wieder besuchen dürfen. Der Brief mit den nötigen Informationen über die Unterrichtszeiten, die Gruppeneinteilungen sowie die Hygieneverordnungen ist bereits unterwegs. Auch für die Kinder der GFK werden wir eine Möglichkeit zu einem Schulbesuch finden (siehe unten).

Hier schon eine Vorabinformation: 

Ihre Kinder werden im Wechsel eine Woche lang unterrichtet und arbeiten in der zweiten Woche daheim mit von uns vorbereiteten Plänen. Dies gilt auch für die vierte Klasse. Die Gruppenaufteilung entnehmen Sie bitte unserem Schreiben. Ebenso mit welchen Gruppen wir beginnen.

Vom Kultusministerium vorgesehen, sind ca. 10 Unterrichtsstunden pro Woche. Wenn von Lehrerseite niemand ausfällt, haben wir nun das Glück, sogar drei Zeitstunden anbieten zu können. Schwerpunkt des Unterrichts sind die Fächer Mathematik, Deutsch und Sachunterricht, in Klasse drei und vier kommt noch etwas Englisch dazu.

Ausgehend von unseren Erfahrungen mit den Viertklässlern, müssen wir den Unterrichtsbeginn etwas staffeln. Das Händewaschen vor dem Unterricht nimmt sehr viel Zeit in Anspruch.

Um Staus zu vermeiden, beginnen wir deshalb mit der ersten Gruppe um 8.00, die Kinder der zweiten und dritten Gruppe kommen dann gestaffelt in 15 minütigem Abstand. Entsprechend ändern sich somit auch die Zeiten des Unterrichtsendes (zwischen 11.00 und 11.30 Uhr).

Die Notgruppen haben weiterhin Bestand!

Für die Grundschulförderklasse gelten allerdings andere Zeiten. Problematisch ist hier die Beförderung der Kinder. Ursprünglich hätten nur ein bis zwei Kinder im Taxi befördert werden dürfen. Für das Taxiunternehmen wären die dadurch anfallenden Mehrfachfahrten nicht leist- und finanzierbar gewesen.  Dies hat sich nun zum Glück etwas gelockert. Auch hier scheint sich eine Lösung anzubahnen, über die wir Sie selbstverständlich informieren, sobald Klarheit darüber besteht, zu welchen Zeiten das Taxiunternehmen die Beförderung leisten kann.Eines vorneweg: Ihre Kinder sind auf alle Fälle verpflichtet, bei der Fahrt einen Mund- Nasen- Schutz zu tragen. Wir setzen alles daran, dass auch Ihre Kinder regelmäßig zur Schule kommen können. 

Für alle übrigen Schülerinnen und Schüler ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht verpflichtend. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass dies alles Vorüberlegungen sind und wir hier den Idealfall beschreiben. Wir gehen aber fest davon aus, dass wir unsere vorläufigen Überlegungen umsetzen können. Wir alle freuen uns sehr auf die Kinder, die das Schulhaus wieder mit Leben füllen!